EUDR-Self-Check: Ist Ihr Unternehmen auf die Sorgfaltspflichten vorbereitet?
Die Grundanforderungen der EU-Entwaldungsverordnung sind schnell zusammengefasst. Ob die Umsetzung trägt, entscheidet sich bei konkreten Produkten, Gesellschaften, Lieferanten und Warenströmen – und daran, ob sich Entscheidungen später belegen lassen.
Für wen dieser Self-Check gedacht ist
Der Check richtet sich an Unternehmen, die zumindest mit der Rolle des Marktteilnehmers rechnen müssen – die also relevante Erzeugnisse einführen, ausführen oder erstmals auf dem Unionsmarkt bereitstellen. Für reine Händler und nachgelagerte Marktteilnehmer gelten geringere Pflichten; einzelne Fragen treffen dann nicht oder nur eingeschränkt zu.
Zehn Fragen entlang der Umsetzungskette: Produktscope nach Anhang I, Rollenbestimmung, Lieferantendaten, Geolokalisierung, Legalitätsprüfung, Risikobewertung, Sorgfaltserklärung, Vermischungsrisiken, Verantwortlichkeiten und Dokumentation. Bitte antworten Sie auf Basis des heutigen Status – nicht auf Basis von Plänen.
Das Ergebnis ist eine erste Einschätzung, keine rechtliche Bewertung. Es zeigt, wo Ihre Vorbereitung trägt und wo sich ein genauerer Blick lohnt.
Was gilt, wissen viele. Was wirkt, wissen wir. Pohlmann & Company berät nicht nur dazu, was rechtlich verlangt wird – sondern wie ein Compliance-Management-System aufgebaut wird, das im Ernstfall tatsächlich zählt.
EUDR-Vorbereitungsgrad Ihres Unternehmens (eigene Einschätzung)
Der Self-Check unterstellt, dass Ihr Unternehmen zumindest mit der Rolle des Marktteilnehmers rechnen muss. Für reine Händler und nachgelagerte Marktteilnehmer gelten geringere Pflichten.
Was gilt, wissen viele. Was wirkt, wissen wir.
Pohlmann & Company berät nicht nur dazu, was rechtlich verlangt wird – sondern wie ein Compliance-Management-System aufgebaut wird, das im Ernstfall tatsächlich zählt. Gerne besprechen wir die Ergebnisse mit Ihnen – unverbindlich und ohne Umwege.
Ihr Ansprechpartner
Ricardo Ehe
Senior Consultant · EUDR & Lieferketten-Compliance